Förderung
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Bestehende Heizungen dürfen bleiben. Die wichtigsten Grundsätze des Heizungsgesetzes – verständlich erklärt.
Kaum ein Thema hat zuletzt für so viel Verunsicherung gesorgt wie das sogenannte Heizungsgesetz. Dabei sind die Grundgedanken überschaubar. Wichtig vorab: Die Regeln werden derzeit reformiert – maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzesstand bei den offiziellen Stellen.
Die vielleicht wichtigste Entwarnung: Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und auch reparieren lassen. Niemand muss eine intakte Anlage vorzeitig austauschen. Die eigentlichen Pflichten greifen vor allem dann, wenn eine neue Heizung eingebaut wird.
Neue Heizungen sollen Schritt für Schritt mehr erneuerbare Energie nutzen. Für Bestandsgebäude sind dabei Übergangsfristen vorgesehen, die sich an der kommunalen Wärmeplanung orientieren – größere Städte früher, kleinere Kommunen später. Konkrete Prozentsätze und Stichtage werden mit der laufenden Reform angepasst; verlässliche Zahlen stehen deshalb immer auf den offiziellen Seiten.
Die Pflicht lässt sich auf mehreren Wegen erfüllen:
Für Härtefälle ist eine Befreiung auf Antrag möglich.
Wer ohnehin über eine neue Heizung nachdenkt, sollte sich frühzeitig beraten lassen und die Förderung von Anfang an mitplanen. Da sich die Rechtslage 2026 ändert, lohnt vor einer Entscheidung immer der Blick auf den aktuellen Stand – etwa beim zuständigen Bundesministerium oder der Verbraucherzentrale.
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